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Eltern warnen: Ohne Diät droht Kindern geistiger Verfall
Der gemeinsamer Bundesausschuss hat eine neue Regelung zur Verordnungsfähigkeit von künstlicher Ernährung für ambulant betreute Patienten vorgelegt. Die Deutsche Interessengemeinschaft PKU und verwandte Stoffwechselstörungen (DIG-PKU) sieht dadurch Aminosäuremischungen, die bei der seltenen Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie (PKU) die einzige Möglichkeit seien, geistige und körperliche Behinderungen zu vermeiden, von massiven Erstattungseinschränkungen bedroht und hat deshalb am 3.März in Frankfurt Alarm geschlagen.
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Morbus Crohn und Colitis ulcerosa Kranke mit GdB >=60 gehören ab 1. November zum berechtigten Personenkreis
Ab 1. November wird für einen noch größeren Kreis schwerbehinderter Menschen das Parken leichter werden. Das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie haben den bisher berechtigten Personenkreis für Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen erweitert.
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Die Liste der nichtverschreibungspflichtigen Arzneimittel samt zugehöriger Indikationen, die ab dem 1.April 2004 noch von den Krankenkassen bezahlt werden und die der Gemeinsame Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen (GBA) gestern beschlossen hat, ist nun auf der Website des GBA einsehbar.
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Siegburg, den 16. März 2004 - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Ausnahmen des seit dem 1. Januar 2004 geltenden Verordnungsausschlusses sogenannter OTC-Präparate ("over-the-counter", nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel) beschlossen.
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Cannabis bleibt auch als Therapeutikum bei schweren chronischen Krankheiten verboten. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Köln in mehreren Urteilen. Die Kläger leiden an schweren chronischen Krankheiten wie Morbus Crohn, Multiple Sklerose und AIDS und wollten eine Ausnahmeregelung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erzwigen, die den therapeutischen Einsatz von Cannabis erlaubt hätte.
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Homöopathische und anthroposophische Arzneitmittel sollen künftig von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr bezahlt werden. Zeitungsberichten zufolge sehe dies ein Vorschlag des gemeinsamen Bundesauschuß der Krankenkassen und Ärzte vor. Auch die Kosten für pflanzliche Arzneimittel sollen bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr erstattet werden.
Lediglich für Johanniskraut bei mittelschweren Depressionen, Mistelpräparate zur ergänzenden Krebsbehandlung, Gingko-Mittel gegen Altersverwirrtheit (Demenz) sowie Flohsamenpektine gegen Darmerkrankungen wie Morbus Crohn schlage das Gremium die Kostenübernahme vor.
Hintergrund ist das seit Jahresanfang in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG), das eine Erstattung der Kosten für nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel nur bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen erlaubt, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandard gehören.
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Siegburg, den 22. Januar 2004 - Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute die Richtlinie zur Definition "schwerwiegende chronische Krankheiten" und die Änderung der Krankentransport-Richtlinien beschlossen. Damit werden die bereits am 1. und 15. Dezember 2003 von dem damals zuständigen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschlossenen - vom Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung aber nicht genehmigten - Richtlinien jetzt unter Mitwirkung von Patientenvertretern weiterentwickelt und auf die neue gesetzliche Grundlage gestellt.
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Ein 44jähriger Frührentner darf Marihuana in gewissem Maße in seiner Wohnung anbauen, um seine Morbus-Crohn-Erkrankung damit zu behandeln. Das entschied jetzt das Schöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin.
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(18.09.03) Der AOK-Bundesverband will gegen den erhöhten Mehrwertsteuersatz für Sondennahrung vorgehen. "Wir streben einen Musterprozess an", sagte AOK-Arzneimittelexperte Norbert Schleert am Donnerstag (18. September) in Bonn. Es sei nicht hinzunehmen, dass der Fiskus klamme Kassen ausgerechnet über höhere Steuern auf Medikamente für schwerstkranke Intensivpatienten fülle.
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Die Therapie mit Morphin und morphinähnlichen Substanzen zur Behandlung starker Schmerzen bedeutet nicht, grundsätzlich auf Auslandsreisen verzichten zu müssen. Darauf weist die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn hin.
Mehr als 200.000 chronische Schmerzpatienten sind in Deutschland dauerhaft auf die Einnahme von Arzneimitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, angewiesen. Viele scheuen sich davor, Urlaubsreisen ins Ausland zu unternehmen, weil sie sich um die Qualität der medizinischen Versorgung am Ferienort sorgen und fürchten, Probleme mit der Polizei zu bekommen, wenn sie Betäubungsmittel im Gepäck haben.
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